zurück

RECHTSPRECHUNG


RS0117709:


Keine Präklusion bei der Verletzung zwingender Grundsätze der Parifizierung: Die Verletzung zwingender Grundsätze der Parifizierung bzw Nutzwertberechung ist ein keiner Präklusion unterliegender Grund für die gerichtliche Neufestsetzung der Nutzwerte, und zwar auch dann, wenn das Abweichen von diesen Grundsätzen durch eine nachträgliche Änderung der Verhältnisse herbeigeführt wurde oder gar nur nachträglich die dem Nutzwertfestsetzungsbeschluss (Nutzwertfestsetzungsbescheid) widersprechende Rechtslage hervorgekommen ist.


Rechtssatz:

Die Verletzung zwingender Grundsätze der Parifizierung bzw Nutzwertberechung ist ein keiner Präklusion unterliegender Grund für die gerichtliche Neufestsetzung der Nutzwerte, und zwar auch dann, wenn das Abweichen von diesen Grundsätzen durch eine nachträgliche Änderung der Verhältnisse herbeigeführt wurde oder gar nur nachträglich die dem Nutzwertfestsetzungsbeschluss (Nutzwertfestsetzungsbescheid) widersprechende Rechtslage hervorgekommen ist.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
5Ob38/03d

Schlagworte:

Entscheidung:
11.03.2003

Norm:
WEG 1975 §3 Abs2
WEG 2002 §9 Abs2 Z1

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


5 Ob 38/03d 5 Ob 38/03d Entscheidungstext OGH 11.03.2003 5 Ob 38/03d Veröff: SZ 2003/21