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RECHTSPRECHUNG


RS0117792


Das Problem des etwaigen Ersatzes der Sowieso-Kosten stellt sich dort, wo ein Werk einen bestimmten Erfolg aufweisen soll, dieser Erfolg aber nicht erreicht wird, weil mit dem laut Vertrag qualitativ und/oder quantitativ einzusetzenden Mitteln dieser Erfolg nicht erreichbar ist.


Rechtssatz:

Das Problem des etwaigen Ersatzes der Sowieso-Kosten stellt sich dort, wo ein Werk einen bestimmten Erfolg aufweisen soll, dieser Erfolg aber nicht erreicht wird, weil mit dem laut Vertrag qualitativ und/oder quantitativ einzusetzenden Mitteln dieser Erfolg nicht erreichbar ist.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
2Ob152/03x; 3Ob191/13d; 1Ob132/15s

Schlagworte:

Entscheidung:
10.07.2003

Norm:
ABGB §932 I

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


2 Ob 152/03x 2 Ob 152/03x Entscheidungstext OGH 10.07.2003 2 Ob 152/03x
3 Ob 191/13d 3 Ob 191/13d Entscheidungstext OGH 22.01.2014 3 Ob 191/13d
1 Ob 132/15s 1 Ob 132/15s Entscheidungstext OGH 27.08.2015 1 Ob 132/15s