zurück
WEITERE INFORMATIONEN
5 Ob 128/03i 5 Ob 128/03i Entscheidungstext OGH 08.07.2003 5 Ob 128/03i Veröff: SZ2003/80
RECHTSPRECHUNG
RS0118146
Das Bundesgesetz über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen, BGBl I Nr.181/1998, enthält keine Änderung der materiellen Beweislastregeln für Eigentumsstreitigkeiten und verschafft dem Rückstellungswerber auch keinen eigenständigen Übereignungsanspruch. Derjenige, der die Rückgabe verlangt, hat daher sein Eigentum an dem Kunstgegenstand zu beweisen.
- Rechtssatz:
Das Bundesgesetz über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen, BGBl I Nr.181/1998, enthält keine Änderung der materiellen Beweislastregeln für Eigentumsstreitigkeiten.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 5Ob128/03i
- Schlagworte:
- Kunstrückgabe
- Entscheidung:
- 08.07.2003
- Norm:
- BG über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen allg
- Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
5 Ob 128/03i 5 Ob 128/03i Entscheidungstext OGH 08.07.2003 5 Ob 128/03i Veröff: SZ2003/80