zurück

RECHTSPRECHUNG


RS0118146


Das Bundesgesetz über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen, BGBl I Nr.181/1998, enthält keine Änderung der materiellen Beweislastregeln für Eigentumsstreitigkeiten und verschafft dem Rückstellungswerber auch keinen eigenständigen Übereignungsanspruch. Derjenige, der die Rückgabe verlangt, hat daher sein Eigentum an dem Kunstgegenstand zu beweisen.


Rechtssatz:

Das Bundesgesetz über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen, BGBl I Nr.181/1998, enthält keine Änderung der materiellen Beweislastregeln für Eigentumsstreitigkeiten.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
5Ob128/03i

Schlagworte:

Entscheidung:
08.07.2003

Norm:
BG über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen allg

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


5 Ob 128/03i 5 Ob 128/03i Entscheidungstext OGH 08.07.2003 5 Ob 128/03i Veröff: SZ2003/80