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WEITERE INFORMATIONEN
2 Ob 55/04h 2 Ob 55/04h Entscheidungstext OGH 01.03.2005 2 Ob 55/04h Veröff: SZ 2005/26
8 Ob 64/05b 8 Ob 64/05b Entscheidungstext OGH 21.07.2005 8 Ob 64/05b
10 Ob 89/15h 10 Ob 89/15h Entscheidungstext OGH 07.06.2016 10 Ob 89/15h Vgl aber; Beisatz: Leidenszustände, die aus dem Wissen des Geschädigten um seine verringerte Lebenserwartung resultieren, können bei der Globalbemessung des Schmerzensgeldes berücksichtigt werden. (T1)
RECHTSPRECHUNG
RS0119843
Leidenszustände, die aus dem Wissen des Geschädigten um seine verringerte Lebenserwartung resultieren, können bei der Globalbemessung des Schmerzensgeldes berücksichtigt werden.
- Rechtssatz:
Kein vererbliches „Schmerzengeld für verkürztes Leben". Die Ausgleichsfunktion des Schmerzengeldes endet mit dem Tod des Verletzten.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 2Ob55/04h; 8Ob64/05b; 10Ob89/15h
- Schlagworte:
- Verringerte Lebenserwartung
- Entscheidung:
- 01.03.2005
- Norm:
- ABGB §1325 E5
- Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
2 Ob 55/04h 2 Ob 55/04h Entscheidungstext OGH 01.03.2005 2 Ob 55/04h Veröff: SZ 2005/26
8 Ob 64/05b 8 Ob 64/05b Entscheidungstext OGH 21.07.2005 8 Ob 64/05b
10 Ob 89/15h 10 Ob 89/15h Entscheidungstext OGH 07.06.2016 10 Ob 89/15h Vgl aber; Beisatz: Leidenszustände, die aus dem Wissen des Geschädigten um seine verringerte Lebenserwartung resultieren, können bei der Globalbemessung des Schmerzensgeldes berücksichtigt werden. (T1)