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RECHTSPRECHUNG


RS0120550


Nach § 924 ABGB wird bei Mängeln, die innerhalb eines halben Jahres nach Übergabe hervorkommen, vermutet, dass sie bereits im Übergabezeitpunkt vorlagen. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn diese Vermutung mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar ist. Daher können bei Fahrzeugen älteren Baujahrs mit hohem Kilometerstand nicht alle innerhalb eines halben Jahres auftretenden Mängel generell auf den Zeitpunkt der Übergabe bezogen werden. Welche Mängel hingenommen werden müssen und wann die Vermutung als widerlegt anzusehen ist, ist stets eine Frage des Einzelfalls. Generell ist die Vermutung auch bei gebrauchten Sachen dann nicht anzunehmen, wenn eine besonders intensive Benützung oder ein zu erwartender normaler Abnützungsschaden vorliegt.


Rechtssatz:

Die Vermutung des § 924 Satz 2 ABGB ist auch bei gebrauchten Sachen nicht generell, sondern nur dann ausgeschlossen, wenn eine besonders intensive Benützung oder ein zu erwartender normaler Abnützungsschaden vorliegt.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
6Ob272/05a; 1Ob273/06p; 2Ob189/07v; 2Ob196/13g; 6Ob123/15d; 1Ob124/17t; 7Ob45/17v

Schlagworte:

Entscheidung:
16.02.2006

Norm:
ABGB §924

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


6 Ob 272/05a 6 Ob 272/05a Entscheidungstext OGH 16.02.2006 6 Ob 272/05a Veröff: SZ 2006/19
1 Ob 273/06p 1 Ob 273/06p Entscheidungstext OGH 27.03.2007 1 Ob 273/06p Auch; Beisatz: Dies gilt zum Beispiel für minderwertige oder kurzlebige Waren. Auch bei Fahrzeugen älteren Baujahrs mit hohem Kilometerstand können nicht alle innerhalb eines halben Jahres auftretenden Mängel generell auf den Zeitpunkt der Übergabe bezogen werden. (T1)
2 Ob 189/07v 2 Ob 189/07v Entscheidungstext OGH 18.10.2007 2 Ob 189/07v Auch; Beis wie T1 nur: Bei Fahrzeugen älteren Baujahrs mit hohem Kilometerstand können nicht alle innerhalb eines halben Jahres auftretenden Mängel generell auf den Zeitpunkt der Übergabe bezogen werden. (T2)
2 Ob 196/13g 2 Ob 196/13g Entscheidungstext OGH 19.12.2013 2 Ob 196/13g Auch; Beis wie T2
6 Ob 123/15d 6 Ob 123/15d Entscheidungstext OGH 25.09.2015 6 Ob 123/15d Auch; Beis ähnlich wie T2; Beisatz: Welche Mängel hingenommen werden müssen und wann die Vermutung als widerlegt anzusehen ist, ist stets eine Frage des Einzelfalls. (T3)
1 Ob 124/17t 1 Ob 124/17t Entscheidungstext OGH 12.07.2017 1 Ob 124/17t Auch; Beis wie T2; Beis wie T3
7 Ob 45/17v 7 Ob 45/17v Entscheidungstext OGH 05.07.2017 7 Ob 45/17v Auch