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WEITERE INFORMATIONEN
3 Ob 240/07a 3 Ob 240/07a Entscheidungstext OGH 27.02.2008 3 Ob 240/07a Beisatz: Hier: Frage, ob für die Einräumung der Dienstbarkeit (laufende) Entgelte vereinbart wurden, noch klärungsbedürftig. (T1)
RECHTSPRECHUNG
RS0123187
Erträgnisse einer Dienstbarkeit als maßgebliche Liegenschaftserträgnisse: Erträgnisse aus einer Dienstbarkeit sind grundsätzlich als „Erträgnisse der Liegenschaft“ im Sinn der Bestimmungen über die Zwangsverwaltung anzusehen. Ob diese Erträgnisse ausreichend sind, um eine Zwangsverwaltung einzuleiten oder fortzuführen, ist von den tatsächlichen Gegebenheiten des Einzelfalls abhängig.
- Rechtssatz:
Erträgnisse aus einer Dienstbarkeit sind grundsätzlich als „Erträgnisse der Liegenschaft" im Sinn der Bestimmungen über die Zwangsverwaltung anzusehen. Ob diese Erträgnisse ausreichend sind, um eine Zwangsverwaltung einzuleiten oder fortzuführen, ist von den tatsächlichen Gegebenheiten des Einzelfalls abhängig.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 3Ob240/07a
- Schlagworte:
- Zwangsverwaltung
- Entscheidung:
- 27.02.2008
- Norm:
- EO §97 Abs1
EO §119 Abs2 - Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
3 Ob 240/07a 3 Ob 240/07a Entscheidungstext OGH 27.02.2008 3 Ob 240/07a Beisatz: Hier: Frage, ob für die Einräumung der Dienstbarkeit (laufende) Entgelte vereinbart wurden, noch klärungsbedürftig. (T1)