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WEITERE INFORMATIONEN
4 Ob 78/08m 4 Ob 78/08m Entscheidungstext OGH 10.06.2008 4 Ob 78/08m Veröff: SZ 2008/81
RECHTSPRECHUNG
RS0123536
Zweck des Behandlungsvertrages zwischen einer werdenden Mutter und ihrem Geburtshelfer ist die fachgerechte Aufklärung, Beratung und Betreuung vor und bei der Geburt, um körperliche Schäden – und daraus allenfalls resultierende Vermögensschäden – von Mutter und Kind zu vermeiden.
- Rechtssatz:
Zweck des Behandlungsvertrages zwischen einer werdenden Mutter und ihrem Geburtshelfer ist die fachgerechte Aufklärung, Beratung und Betreuung vor und bei der Geburt, um körperliche Schäden - und daraus allenfalls resultierende Vermögensschäden - von Mutter und Kind zu vermeiden. Ein Verdienstentgang der Mutter, der durch die Pflege des wegen eines Behandlungsfehlers bei der Geburt eines behinderten Kindes entsteht, ist daher kein mittelbarer Schaden.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 4Ob78/08m
- Schlagworte:
- Geburtshelfer
- Entscheidung:
- 10.06.2008
- Norm:
- ABGB §1295 Ia2
ABGB §1295 Ia9
ABGB §1295 IIc
ABGB §1299 B - Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
4 Ob 78/08m 4 Ob 78/08m Entscheidungstext OGH 10.06.2008 4 Ob 78/08m Veröff: SZ 2008/81