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RECHTSPRECHUNG


RS0123964


Die Grundsätze, wann bei erheblicher Beschädigung eines Kraftfahrzeugs Schadenersatz auf Basis der objektiven Wertminderung statt der fiktiven Reparaturkosten zu gewähren ist (vgl RS0123963) treffen bei einem beschädigten Leasingfahrzeug gleichermaßen auf den Leasinggeber und den wirtschaftlich betroffenen Leasingnehmer zu.


Rechtssatz:

Die Grundsätze, wann bei erheblicher Beschädigung eines Kraftfahrzeugs Schadenersatz auf Basis der objektiven Wertminderung statt der fiktiven Reparaturkosten zu gewähren ist (vgl RS0123963) treffen bei einem beschädigten Leasingfahrzeug gleichermaßen auf den Leasinggeber und den wirtschaftlich betroffenen Leasingnehmer zu.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
2Ob158/07k

Schlagworte:

Entscheidung:
26.06.2008

Norm:
ABGB §1323 B
ABGB §1323 C1

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


2 Ob 158/07k 2 Ob 158/07k Entscheidungstext OGH 26.06.2008 2 Ob 158/07k Veröff: SZ 2008/91