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WEITERE INFORMATIONEN
2 Ob 158/07k 2 Ob 158/07k Entscheidungstext OGH 26.06.2008 2 Ob 158/07k Veröff: SZ 2008/91
RECHTSPRECHUNG
RS0123964
Die Grundsätze, wann bei erheblicher Beschädigung eines Kraftfahrzeugs Schadenersatz auf Basis der objektiven Wertminderung statt der fiktiven Reparaturkosten zu gewähren ist (vgl RS0123963) treffen bei einem beschädigten Leasingfahrzeug gleichermaßen auf den Leasinggeber und den wirtschaftlich betroffenen Leasingnehmer zu.
- Rechtssatz:
Die Grundsätze, wann bei erheblicher Beschädigung eines Kraftfahrzeugs Schadenersatz auf Basis der objektiven Wertminderung statt der fiktiven Reparaturkosten zu gewähren ist (vgl RS0123963) treffen bei einem beschädigten Leasingfahrzeug gleichermaßen auf den Leasinggeber und den wirtschaftlich betroffenen Leasingnehmer zu.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 2Ob158/07k
- Schlagworte:
- objektive Wertminderung
- Entscheidung:
- 26.06.2008
- Norm:
- ABGB §1323 B
ABGB §1323 C1 - Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
2 Ob 158/07k 2 Ob 158/07k Entscheidungstext OGH 26.06.2008 2 Ob 158/07k Veröff: SZ 2008/91