zurück

RECHTSPRECHUNG


RS0124470


Eine Aufklärung des Patienten über die Anzahl der vorher nach einer bestimmten Methode ausgeführten Operationen ist nicht erforderlich, wenn der Arzt die vorgesehene Operation nach den Regeln der ärztlichen Ausbildung und jenen über die Ausübung der ärztlichen Kunst ausführen darf.


Rechtssatz:

Eine Aufklärung des Patienten über die Anzahl der vorher nach einer bestimmten Methode ausgeführten Operationen ist nicht erforderlich, wenn der Arzt die vorgesehene Operation nach den Regeln der ärztlichen Ausbildung und jenen über die Ausübung der ärztlichen Kunst ausführen darf.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
4Ob166/08b

Schlagworte:

Entscheidung:
20.01.2009

Norm:
ABGB §1295 IIc
ABGB §1299 B

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


4 Ob 166/08b 4 Ob 166/08b Entscheidungstext OGH 20.01.2009 4 Ob 166/08b