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RECHTSPRECHUNG


RS0125852


Dass der Werkbesteller Vorleistungspflichtiger der Vorschüsse ist, führt nicht dazu, dass er insoweit das Preisminderungsrecht nicht mit Einrede, sondern mit Klage geltend machen müsste, macht doch das Gesetz die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten nicht von der Erfüllung der eigenen Verbindlichkeit abhängig.


Rechtssatz:

Dass der Werkbesteller Vorleistungspflichtiger der Vorschüsse ist, führt nicht dazu, dass er insoweit das Preisminderungsrecht nicht mit Einrede, sondern mit Klage geltend machen müsste, macht doch das Gesetz die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten nicht von der Erfüllung der eigenen Verbindlichkeit abhängig.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
10Ob10/10h; 4Ob105/12p

Schlagworte:

Entscheidung:
13.04.2010

Norm:
ABGB §1170

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


10 Ob 10/10h 10 Ob 10/10h Entscheidungstext OGH 13.04.2010 10 Ob 10/10h Veröff: SZ 2010/34
4 Ob 105/12p 4 Ob 105/12p Entscheidungstext OGH 10.07.2012 4 Ob 105/12p Vgl