zurück

RECHTSPRECHUNG


RS0128322


Es fehlt an einer Kostentragungsregel hinsichtlich des Sondierens von Fliegerbombenblindgängern, sodass diese Kosten nicht vom Bund nach § 1042 ABGB ersetzt verlangt werden können.


Rechtssatz:

Es fehlt an einer Kostentragungsregel hinsichtlich des Sondierens von Fliegerbombenblindgängern, sodass diese Kosten nicht vom Bund nach § 1042 ABGB ersetzt verlangt werden können.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
7Ob133/12b

Schlagworte:
,

Entscheidung:
17.10.2012

Norm:
ABGB §1042 D

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


7 Ob 133/12b 7 Ob 133/12b Entscheidungstext OGH 17.10.2012 7 Ob 133/12b Bem: Folgeentscheidung zu 7 Ob 110/08i. (T1); Veröff: SZ 2012/105