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WEITERE INFORMATIONEN
3 Ob 123/13d 3 Ob 123/13d Entscheidungstext OGH 29.10.2013 3 Ob 123/13d Veröff: SZ 2013/104
RECHTSPRECHUNG
RS0129152
Rückforderungsanspruch bei vorzeitiger Zahlung: Bei einer vorzeitigen Zahlung kann der Erwerber zwar das Kapital nicht mehr zurückverlangen, wenn die Fälligkeit inzwischen eingetreten ist, wohl aber die bis zum Zeitpunkt der Fälligkeit aufgelaufenen Zinsen.
- Rechtssatz:
Der Erwerber kann zwar das Kapital nicht mehr zurückverlangen, wenn die Fälligkeit inzwischen eingetreten ist, dann aber noch immer die bis zum Zeitpunkt der Fälligkeit aufgelaufenen Zinsen.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 3Ob123/13d
- Schlagworte:
- Bauträgervertragsgesetz
- Entscheidung:
- 29.10.2013
- Norm:
- BTVG §14
- Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
3 Ob 123/13d 3 Ob 123/13d Entscheidungstext OGH 29.10.2013 3 Ob 123/13d Veröff: SZ 2013/104