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RECHTSPRECHUNG


RS0129851


Die Tatsache, dass ein gebrauchtes Fahrzeug schon bei Kaufvertragsabschluss wegen einer Diebstahlsmeldung in vielen Ländern Europas zur Fahndung ausgeschrieben ist, stellt einen Mangel dar.


Rechtssatz:

Die Tatsache, dass ein gebrauchtes Fahrzeug schon bei Kaufvertragsabschluss wegen einer Diebstahlsmeldung in vielen Ländern Europas zur Fahndung ausgeschrieben ist, was unausweichlich eine Beschränkung seiner gewöhnlich vorausgesetzten Verwendungsmöglichkeiten bewirkt, stellt einen Mangel dar.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
6Ob171/14m

Schlagworte:

Entscheidung:
19.11.2014

Norm:
ABGB §932 IIa

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


6 Ob 171/14m 6 Ob 171/14m Entscheidungstext OGH 19.11.2014 6 Ob 171/14m Beisatz: Siehe bereits 1 Ob 186/09y (T1)