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RECHTSPRECHUNG


RW0000431


Wenn bei einem PKW zwischen Produktion und Übergabe eine 32-monatige Standzeit lag, dann kann nicht mehr von einem Neuwagen gesprochen werden. Es liegt daher ein Mangel vor.


Rechtssatz:

1. Ein als Neuwagen verkaufter PKW gilt aufgrund einer 32-monatigen Standzeit zwischen Produktion und Übergabe als mangelhaft.2. Ö-Normen können unabhängig von ihrer vertraglichen Geltung im Rahmen von Gewährleistungsnormen das Maß der gewöhnlichen vorausgesetzten Eigenschaften widerspiegeln.

Gericht:
OLG Wien

Geschäftszahl:
1R86/08m

Schlagworte:

Entscheidung:
30.09.2008

Norm:
ABGB §922

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


1 R 86/08m 1 R 86/08m Entscheidungstext OLG Wien 30.09.2008 1 R 86/08m