zurück

RECHTSPRECHUNG


Zuschlag für Terrassen bei der Ermittlung des Nutzwertes:


(MietSlg 40.631)  Terrassen rechtfertigen einen Zuschlag bei der Ermittlung des Nutzwerts auch dann, wenn sie durch den sie benützenden Wohnungseigentümer (hier durch Ausgestaltung eines Flachdaches) auf eigene Kosten hergestellt wurden.


Gericht:
LGZ Graz

Geschäftszahl:
3 R 4/88

Schlagworte:

Entscheidung:
20.05.1988

Norm:
§ 5 WEG 1975

Kategorie: