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RECHTSPRECHUNG
Zuschlag für Terrassen bei der Ermittlung des Nutzwertes:
(MietSlg 40.631) Terrassen rechtfertigen einen Zuschlag bei der Ermittlung des Nutzwerts auch dann, wenn sie durch den sie benützenden Wohnungseigentümer (hier durch Ausgestaltung eines Flachdaches) auf eigene Kosten hergestellt wurden.
- Gericht:
- LGZ Graz
- Geschäftszahl:
- 3 R 4/88
- Schlagworte:
- Nutzwert
- Entscheidung:
- 20.05.1988
- Norm:
- § 5 WEG 1975
- Kategorie: