RS0057972:
Bei teilweiser Enteignung ist die Wertminderung der dem Enteigneten verbleibenden Teile zu berücksichtigen: Wiederholt hat der OGH schon ausgesprochen, dass bei teilweiser Enteignung bei der Ermittlung des Entschädigungsbetrags auch auf die Wertminderung der dem Enteigneten verbleibenden Teile des Grundbesitzes Bedacht …