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RECHTSPRECHUNG


RS0053690


Selbständige Enteignung von Superädifikaten: Das Eigentum an Superädifikaten ist einer selbständigen Enteignung zugänglich.


Rechtssatz:

Gegen § 18 Abs 2 BStG 1971 bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Die Entscheidung im Entschädigungsverfahren bindet mangels Beteiligung des Bestandnehmers im Verhältnis des Eigentümers zum Bestandnehmer nicht. Daher wird auch über die Entschädigung des Bestandnehmers in diesem Verfahren nicht abgesprochen. Das Eigentum an Superädifikaten ist einer selbständigen Enteignung zugänglich. VfGH vom 14.05.1981, B 464/78; Veröff: JBl 1982,368

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
3Ob617/85

Schlagworte:

Entscheidung:
09.07.1986

Norm:
BStG §18

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


3 Ob 617/85 3 Ob 617/85 Entscheidungstext OGH 09.07.1986 3 Ob 617/85 nur: Das Eigentum an Superädifikaten ist einer selbständigen Enteignung zugänglich. (T1) Veröff: MietSlg XXXVIII/29