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RECHTSPRECHUNG


RS0107521


Dem LPG unterliegende Wohnräume unterliegen nicht dem MRG: Der Geltungsbereich des Mietrechtsgesetzes umfaßt nicht Landpachtverträge. Landpachtverträge und damit im Zusammenhang stehende Wohnräume unterliegen nicht den Kündigungsbeschränkungen des Mietrechtsgesetzes.


Rechtssatz:

Der Geltungsbereich des Mietrechtsgesetzes umfaßt nicht Landpachtverträge. Landpachtverträge und damit im Zusammenhang stehende Wohnräume unterliegen nicht den Kündigungsbeschränkungen des Mietrechtsgesetzes.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
10Ob147/97h

Schlagworte:

Entscheidung:
04.06.1997

Norm:
LPG §1 Abs1
MRG §1

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


10 Ob 147/97h 10 Ob 147/97h Entscheidungstext OGH 04.06.1997 10 Ob 147/97h