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WEITERE INFORMATIONEN
5 Ob 259/99w 5 Ob 259/99w Entscheidungstext OGH 20.10.1999 5 Ob 259/99w
6 Ob 327/00g 6 Ob 327/00g Entscheidungstext OGH 06.06.2001 6 Ob 327/00g Vgl auch
RECHTSPRECHUNG
RS0112565
Zweifamilienhaus mit drei Wohnungen: Für die Annahme, es liege trotz einer vorhandenen dritten Wohnung ein Zweifamilienhaus im Sinne des § 1 Abs 4 Z 2 MRG vor, ist erforderlich, dass diese dritte Wohnung im maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt nicht nur vorübergehend, sondern definitiv unvermietbar ist.
- Rechtssatz:
Für die Annahme, es liege trotz einer vorhandenen dritten Wohnung ein Zweifamilienhaus im Sinne des § 1 Abs 4 Z 2 MRG vor, ist erforderlich, dass diese dritte Wohnung im maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt nicht nur vorübergehend, sondern definitiv unvermietbar ist.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 5Ob259/99w; 6Ob327/00g
- Schlagworte:
- MRG - Geltungsbereich
- Entscheidung:
- 20.10.1999
- Norm:
- MRG §1 Abs4 Z2
- Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
5 Ob 259/99w 5 Ob 259/99w Entscheidungstext OGH 20.10.1999 5 Ob 259/99w
6 Ob 327/00g 6 Ob 327/00g Entscheidungstext OGH 06.06.2001 6 Ob 327/00g Vgl auch