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RECHTSPRECHUNG


VwGH 24.11.2011, 2009/15/0115, RS 1:


Veräußerungserlös als Indiz für den Wert des Wirtschaftsgutes: Der bei einer nachfolgenden Veräußerung eines Wirtschaftsgutes erzielte Betrag kann ein Indiz für einen in dieser Höhe gelegenen Wert eben dieses Wirtschaftsgutes sein (vgl. das Erkenntnis vom 6. April 1994, 91/13/0211; dort: Veräußerung von Mietrechten fünfzehn Monate nach Entnahme; vgl. auch das Erkenntnis vom 4. Februar 1971, 288/69, VwSlg 4180 F/1971).


Rechtssatz:

Dass der bei einer nachfolgenden Veräußerung eines Wirtschaftsgutes erzielte Betrag ein Indiz für einen in dieser Höhe gelegenen Wert eben dieses Wirtschaftsgutes sein kann, entspricht der hg. Rechtsprechung (vgl. das Erkenntnis vom 6. April 1994, 91/13/0211; dort: Veräußerung von Mietrechten fünfzehn Monate nach Entnahme; vgl. auch das Erkenntnis vom 4. Februar 1971, 288/69, VwSlg 4180 F/1971).

Gericht:
Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Geschäftszahl:
2009/15/0115

Schlagworte:

Entscheidung:
24.11.2011

Norm:
EStG 1988 §6;

Kategorie:


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