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RECHTSPRECHUNG


VwGH 27.8.1990, 89/15/0149:


Gutachten von Kreditunternehmen, Wertminderung in Folge ungünstiger Immobilienmarktlage: Mit der Behauptung einer 20%iger Wertminderung wegen der allgemeinen Immobilienmarktlage in Folge eines Überangebot an Gebäuden der in Rede stehenden Art hat sich die belangte Behörde ausreichend auseinander zu setzen. Dabei ist auch ein von einer Treuhand- und VerwaltungsgesmbH für interne Zwecke einer Kreditunternehmung erstelltes Gutachten, welches in erster Linie die Interessen der Bank würdigte, ein Beweismittel, das im Sinne des § 167 Abs. 2 BAO aus der Sicht der verwaltungsgerichtlichen Prüfung schlüssig – zu würdigen ist. Der bloße Hinweis auf den guten Zustand und die gute Verwertbarkeit des Betriebsgrundstückes gibt keine Auskunft darüber, zu welchen Preisen in den Streitjahren eine Verwertung möglich gewesen wäre. Auch bei an sich gut verwertbaren Gebäuden kann ein Überangebot preismindernd wirken.


Gericht:
Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Geschäftszahl:
89/15/0149

Schlagworte:

Entscheidung:
27.08.1990

Norm:
BAO §167 Abs2;
BAO §177 Abs2;
KVG 1934 §9 Abs2 Z1 lita;
KVG 1934 §9 Abs2 Z1 litb;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

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