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RECHTSPRECHUNG


VwGH 22.2.1972, 1909/70, RS 1:


Relevanz der tatsächlichen Restnutzungsdauer Bei Erwerb eines alten Gebäudes ist der AfA-Berechnung nicht irgendeine theoretische „betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer“ ab Herstellung des Gebäudes, sondern die nach dem Bauzustand noch zu erwartende tatsächliche Restnutzungsdauer zugrunde zu legen.


Gericht:
Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Geschäftszahl:
1909/70

Schlagworte:

Entscheidung:
22.02.1972

Norm:
EStG 1967 §7 Abs1;

Kategorie:


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