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RECHTSPRECHUNG
VwGH 12.9.1989, 88/14/0162, RS 6:
Zur Beachtlichkeit künftiger Verhältnisse: Bei der Einschätzung der Nutzungsdauer sind künftige Verhältnisse nur insoweit zu berücksichtigen, als sich diese in der Gegenwart verlässlich voraussehen lassen (Hinweis auf E 19.3.1985, 84/14/0145).
- Rechtssatz:
Bei der Einschätzung der Nutzungsdauer sind künftige Verhältnisse nur insoweit zu berücksichtigen, als sich diese in der Gegenwart verläßlich voraussehen lassen (Hinweis auf E 19.3.1985, 84/14/0145).
- Gericht:
- Verwaltungsgerichtshof (VwGH)
- Geschäftszahl:
- 88/14/0162
- Schlagworte:
- Immobilienbewertung im Steuerrecht
- Entscheidung:
- 12.09.1989
- Norm:
- EStG 1972 §7 Abs1;
- Kategorie:
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