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RECHTSPRECHUNG


RS0071022


Verbauung des eigenen Grundstücks: Ein Grundstückseigentümer, der sich durch Verbauung seines Grundstückes bis knapp an dessen Grenze einer ausreichenden Zufahrtsmöglichkeit auf eigenem Grund begibt, ohne die Frage der künftigen Zufahrt zum bebaubaren Restgrundstück rechtzeitig zu klären, handelt grundsätzlich auffallend sorglos und kann nicht später die Einräumung eines Notwegs über Nachbargrund verlangen.


Rechtssatz:

Ein Grundstückseigentümer, der sich durch Verbauung seines Grundstückes bis knapp an dessen Grenze einer ausreichenden Zufahrtsmöglichkeit auf eigenem Grund begibt, ohne die Frage der künftigen Zufahrt zum bebaubaren Restgrundstück rechtzeitig zu klären, handelt grundsätzlich auffallend sorglos und kann billigerweise nicht später anstelle eigenen Grundes Nachbargrund beanspruchen.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
8Ob502/89

Schlagworte:

Entscheidung:
19.01.1989

Norm:
NWG §2

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


8 Ob 502/89 8 Ob 502/89 Entscheidungstext OGH 19.01.1989 8 Ob 502/89