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RECHTSPRECHUNG


RS0117876;


insb 5 Ob 296/02v: Kein Zuschlag für moderne Einbaumöbel einer Küche: Für die Einrichtung einer Küche mit modernen Einbaumöbeln und Geräten gebührt kein Zuschlag zum Richtwert. Anm. zu E: Das Erstgericht hat für die Nirosta-Abwäsche in der Küche einen Zuschlag von 1 % berücksichtigt, ein weiterer Zuschlag für die Küchenausstattung kommt nicht in Betracht. Vgl. auch: LGZ Wien 39 R 89/07p (MietSlg 59.282): Kein Zuschlag für höherwertige Ausstattung der Küche: Für vom Vermieter beigestellte Einrichtungsgegenstände, hier die Ausstattung einer Küche mit Küchenkästen und Geräten, darf dieser nur dann vom Mieter ein angemessenes Entgelt fordern, wenn er dies mit dem Mieter vereinbart hat (MietSlg 55.321). Ist dies nicht der Fall, dann ist für die höherwertige Ausstattung einer Küche mit Einbaumöbeln und Geräten aber ein Zuschlag zum Richtwertmietzins nicht gerechtfertigt (MietSlg 55.296/9).


Rechtssatz:

Für die Einrichtung einer Küche mit modernen Einbaumöbeln und Geräten gebührt kein Zuschlag zum Richtwert.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
5Ob296/02v

Schlagworte:

Entscheidung:
08.04.2003

Norm:
MRG §16 Abs2

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


5 Ob 296/02v 5 Ob 296/02v Entscheidungstext OGH 08.04.2003 5 Ob 296/02v