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RECHTSPRECHUNG


RS0019928


Durch eine Enteignungsentschädigung wird nicht ein Entgelt für die titellose Benützung einer Liegenschaft gewährt.


Rechtssatz:

Durch eine Enteignungsentschädigung wird nicht ein Entgelt für die titellose Benützung einer Liegenschaft gewährt.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
7Ob580/77

Schlagworte:

Entscheidung:
02.06.1977

Norm:
ABGB §1041 C1
EisbEG §4 Abs1

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


7 Ob 580/77 7 Ob 580/77 Entscheidungstext OGH 02.06.1977 7 Ob 580/77