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RECHTSPRECHUNG


Fiktive Anschaffungskosten müssen nicht von vom Abgabepflichtigen vorgelegten Sachverständigengutachten übernommen werden


Bei der Feststellung des Einheitswertes besteht keine gesetzliche Verpflichtung der belangte Behörde, die Ergebnisse eines vom Abgabepflichtigen vorgelegten Sachverständigengutachten zu übernehmen. Es ist ihr nämlich nicht versagt, die fiktiven Anschaffungskosten eines Mietwohngrundstückes auf andere geeignete Weise zu ermitteln


Gericht:
VwGH

Geschäftszahl:
87/13/0075

Schlagworte:

Entscheidung:
05.10.1988

Norm:
EStG 1972 §16 Abs1 Z8 litb

Kategorie:


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