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WEITERE INFORMATIONEN
2 Ob 105/61 2 Ob 105/61 Entscheidungstext OGH 07.04.1961 2 Ob 105/61
RECHTSPRECHUNG
RS0027600
Einhaltung einer Höchstgeschwindigkeit: Wenn vor einer Baustelle die Einhaltung einer Höchstgeschwindigkeit für die Straßenbahn vorgeschrieben ist, dann geschieht das nicht nur zur Sicherung der Arbeiter an der Baustelle, sondern auch zum Schutz der Fahrgäste des Straßenbahnzuges. Wenn der Straßenbahnfahrer die Höchstgeschwindigkeit überschreitet, können daher auch die Fahrgäste Schadenersatzansprüche geltend machen.
- Rechtssatz:
Wenn vor einer Baustelle der Straßenbahn die Einhaltung einer Höchstgeschwindigkeit vorgeschrieben ist, so geschieht dies nicht nur zur Sicherung der Arbeiter an der Baustelle, sondern auch zum Schutz der Fahrgäste des Straßenbahnzuges.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 2Ob105/61
- Schlagworte:
- Baustellensicherung
- Entscheidung:
- 07.04.1961
- Norm:
- ABGB §1311 IIb
- Kategorie:
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Entscheidungstexte
2 Ob 105/61 2 Ob 105/61 Entscheidungstext OGH 07.04.1961 2 Ob 105/61