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RECHTSPRECHUNG


RS0075543


Wird eine im Ortsgebiet bei Regen einen Kinderwagen nicht ganz rechts am Straßenrand schiebende Fußgängerin von einem entgegenkommenden, auf ihre Straßenseite gelangenden Kraftfahrzeug, dessen Fahrer alkoholisiert ist, niedergestoßen, so ist das Verschulden der Fußgängerin zu vernachlässigen.


Rechtssatz:

Wird eine im Ortsgebiet bei Regen einen Kinderwagen nicht ganz rechts am Straßenrand schiebende Fußgängerin von einem entgegenkommenden, auf ihre Straßenseite gelangenden Kraftfahrzeug, dessen Fahrer alkoholisiert ist, niedergestoßen, so ist das Verschulden der Fußgängerin zu vernachlässigen.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
2Ob114/75

Schlagworte:

Entscheidung:
11.09.1975

Norm:
StVO §76 Abs1 IIa

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


2 Ob 114/75 2 Ob 114/75 Entscheidungstext OGH 11.09.1975 2 Ob 114/75