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RECHTSPRECHUNG


RS0027363


Ein plötzlicher Sprung über eine Distanz von 1,4 Meter aus der anhaltenden Straßenbahn stellt eine Sorglosigkeit in eigenen Angelegenheiten dar, die gegenüber dem Lenker eines Kraftfahrzeuges, der die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit überschritten hat, mit 1/4 zu bewerten ist.


Rechtssatz:

Ein plötzlicher Sprung über eine Distanz von 1,4 Meter aus der anhaltenden Straßenbahn stellt eine Sorglosigkeit in eigenen Angelegenheiten dar, die gegenüber dem Lenker eines Kraftfahrzeuges, der die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit überschritten hat, mit 1/4 zu bewerten ist.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
2Ob23/93

Schlagworte:

Entscheidung:
29.04.1993

Norm:
ABGB §1304 BIIf
StVO §17 Abs2
StVO §76 Abs1 III

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


2 Ob 23/93 2 Ob 23/93 Entscheidungstext OGH 29.04.1993 2 Ob 23/93 Veröff: ZVR 1994/50 S 148