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RECHTSPRECHUNG


RS0122267


Eine über die Kreuzung durchgezogene Gehsteigverlängerung bzw das notgedrungene Überfahren dieses Gehsteigs durch das von rechts kommende Fahrzeug ist in aller Regel ein deutliches Indiz für das Vorliegen einer Fläche gemäß § 19 Abs 6 StVO.


Rechtssatz:

Eine über die Kreuzung durchgezogene Gehsteigverlängerung bzw das notgedrungene Überfahren dieses Gehsteigs durch das von rechts kommende Fahrzeug ist in aller Regel ein deutliches Indiz für das Vorliegen einer Fläche gemäß § 19 Abs 6 StVO.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
2Ob19/07v

Schlagworte:

Entscheidung:
14.06.2007

Norm:
StVO §19 Abs6 A

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


2 Ob 19/07v 2 Ob 19/07v Entscheidungstext OGH 14.06.2007 2 Ob 19/07v