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RECHTSPRECHUNG


1 % Zuschlag für individuelle Möglichkeit zur Steuerung der Warmwasseraufbereitung:


(MietSlg 58.261) Eine Warmwasseraufbereitung ist ein Erfordernis der Ausstattungskategorie A. Die vorhandene individuelle Möglichkeit zur Steuerung der Warmwasseraufbereitung durch eine in der Wohnung befindliche Gastherme ermöglicht aber gegenüber einer eine Vielzahl von Bestandobjekten versorgenden zentralen Warmwasseraufbereitung des Hauses notorisch Kosteneinsparungen, die in Zeiten ständiger Energiepreiserhöhungen von Bedeutung sind. Ein Zuschlag von 1 % ist berechtigt.


Gericht:
LGZ Wien

Geschäftszahl:
39 R 245/06b

Schlagworte:

Entscheidung:
18.10.2006

Norm:
§ 16 MRG

Kategorie: