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RECHTSPRECHUNG


20 % Zuschlag für villenartiges Gebäude in sehr gut saniertem Erhaltungszustand bei Blick ins Grüne und Möglichkeit der Anmietung von Stellplätzen in der Garage:


(MietSlg 63.305) Bei Erstbezug der Wohnung nach Komplettsanierung durch den Vermieter und überdurchschnittlichen Ausstattungszustand hinsichtlich Badezimmereinrichtung, Einbauküche samt allen Geräten mit eingebautem Entertainmentset mit Flatscreen-Fernseher, DVD-Player, neuen Parkettböden mit darunter installierter Zentralheizungsanlage und zusätzlichem Handtuchheizkörper im Badezimmer, steht alleine für diesen überdurchschnittlichen Ausstattungszustand der Wohnung (als Erstbezug) ein zumindest 10%iger Zuschlag zu. Darüber hinaus ist auch das villenartig, zu Beginn des 20. Jahrhunderts errichtete Gebäude in einem sehr guten und vor kurzer Zeit sanierten Erhaltungszustand, wobei auch die Nebenflächen im Keller und Souterrain adaptiert und gut benützbar sind. Es gibt eine Hauszentralheizungsanlage mit zusätzlichen Heizkörpern auch im Stiegenhaus. In der Garage des Hauses können Stellplätze angemietet werden. Die Wohnung liegt gartenseitig mit Blick ins Grüne, die Gartenflächen des Grundstückes grenzen an Gartenflächen der Anrainer. Dafür ist ein Zuschlag von nicht bloß 15 %, wie vom Erstgericht angenommen, sondern von 20 % gerechtfertigt.


Gericht:
LGZ Wien

Geschäftszahl:
39 R 272/10d

Schlagworte:

Entscheidung:
12.01.2011

Norm:
§ 16 MRG

Kategorie: