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RECHTSPRECHUNG


3 % Zuschlag für Telekabel und Festnetztelefon:


 (MietSlg 55.296/9) Für die technischen Einrichtungen für Telekabel und Festnetztelefon ist ein Zuschlag von 3 % angemessen. Für weitere elektrische Auslässe hingegen steht kein gesonderter Zuschlag zu.

Vgl. aber: LGZ Wien 28.6.2006, 38 R 121/06k (MietSlg 58.260): § 16 MRG: 1 % Zuschlag für Telekabel, Gegensprechanlage und Telefonanschluss

Der Zuschlag von je 1 % für Telekabelanschluss, Gegensprechanlage und Telefonanschluss ist angemessen und entspricht exakt dem Prozentsatz, der vom OGH in seiner E 5 Ob 296/02v für derartige technische Einrichtungen als gerechtfertigt angesehen wurde.


Gericht:
LGZ Wien

Geschäftszahl:
38 R 121/06k

Schlagworte:

Entscheidung:
28.06.2006

Norm:
§ 16 MRG:

Kategorie: