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RECHTSPRECHUNG


5 Ob 133/10k


(MietSlg 62.277): Keine korrekturbedürftige Ermessensentscheidung bei außer Acht Lassung einzelner Ausstattungsdetails: Die Ansicht wegen Zuschlägen von 10 % für den Erstbezug nach Generalsanierung und von 2 % für den sehr guten Zustand des Hauses, Ausstattungsdetails (Telefon, Telekabel, Anschluss für Waschmaschine, Isolierglasfenster) unberücksichtigt zu lassen, bildet im vorliegenden Einzelfall keine unvertretbare und damit korrekturbedürftige Ermessensübung.


Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
5Ob133/10k

Schlagworte:

Entscheidung:
23.09.2010

Kategorie:


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