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RECHTSPRECHUNG
5 Ob 133/10k
(MietSlg 62.277): Keine korrekturbedürftige Ermessensentscheidung bei außer Acht Lassung einzelner Ausstattungsdetails: Die Ansicht wegen Zuschlägen von 10 % für den Erstbezug nach Generalsanierung und von 2 % für den sehr guten Zustand des Hauses, Ausstattungsdetails (Telefon, Telekabel, Anschluss für Waschmaschine, Isolierglasfenster) unberücksichtigt zu lassen, bildet im vorliegenden Einzelfall keine unvertretbare und damit korrekturbedürftige Ermessensübung.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 5Ob133/10k
- Schlagworte:
- Zu- und Abschläge
- Entscheidung:
- 23.09.2010
- Kategorie:
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