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RECHTSPRECHUNG
5 Ob 240/10w
(MietSlg 63.808): Behauptung einer 5 %igen Abweichung bei den Zuschlägen zeigt keine ausnahmsweise durch den Obersten Gerichtshofes in Folge unvertretbarer Ermessensübung revisible Einzelfallfrage auf: Mit der Behauptung, dass für den Erstbezug nach Sanierung anstatt des von den Vorinstanzen gewährten Zuschlags von 10 % ein solcher von zumindest 15 % gerechtfertigt sei, zeigt der Rechtsmittelwerber im vorliegenden Einzelfall jedenfalls keine unvertretbare und damit korrekturbedürftige Ermessensübung auf.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 5Ob240/10w
- Schlagworte:
- Zu- und Abschläge
- Entscheidung:
- 29.03.2011
- Kategorie:
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