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RECHTSPRECHUNG


5 Ob 296/02v


MietSlg 55.296): Keine gesonderte Bewertung jedes einzelnen Ausstattungsdetails: Die Auflistung und Bewertung zuschlagswürdiger Ausstattungsdetails in Dirnbacher – Heindl – Rustler, Der Richtwertmietzins, ist überzogen. Anstelle der gesonderten Bewertung jedes einzelnen Ausstattungsdetails und der Zusammenzählung der so errechneten Zuschläge ist eine Gesamtschau, ausgehend von einer Altbauwohnung als mietrechtliche Normwohnung, vorzunehmen.


Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
5Ob296/02v

Schlagworte:

Entscheidung:
08.04.2003

Kategorie:


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