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RECHTSPRECHUNG
5 Ob 296/02v
MietSlg 55.296): Keine gesonderte Bewertung jedes einzelnen Ausstattungsdetails: Die Auflistung und Bewertung zuschlagswürdiger Ausstattungsdetails in Dirnbacher – Heindl – Rustler, Der Richtwertmietzins, ist überzogen. Anstelle der gesonderten Bewertung jedes einzelnen Ausstattungsdetails und der Zusammenzählung der so errechneten Zuschläge ist eine Gesamtschau, ausgehend von einer Altbauwohnung als mietrechtliche Normwohnung, vorzunehmen.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 5Ob296/02v
- Schlagworte:
- Zu- und Abschläge
- Entscheidung:
- 08.04.2003
- Kategorie:
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