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RECHTSPRECHUNG


5 Ob 32/87


(MietSlg 40.630): Kein Nutzwert für Hausgärten: Für Hausgartenflächen kann kein Nutzwert festgesetzt werden; die Summe der Nutzwerte aller Wohnungen und sonstigen Räumlichkeiten der Liegenschaft kann nur durch Zusammenzählung der für die einzelnen Wohnungen festgesetzten Nutzwerte ermittelt werden, sonst stünde der Verbücherung des WE entgegen, dass keiner der Miteigentümer den nach § 3 Abs 1 WEG erforderlichen Mindestanteil hätte.


Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
5Ob32/87

Schlagworte:

Entscheidung:
22.03.1988

Kategorie:


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