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RECHTSPRECHUNG


Abschlag bei Küche ohne Lichtzufuhr:


Verfügt eine Küche über keine eigene Lichtzufuhr über ein Fenster, ist die Belichtungs- und Belüftungssituation mit jener einer Gangküche gleichzusetzen, wofür jedenfalls ein Abschlag von 2,5 % gerechtfertigt erscheint.


Gericht:
LGZ Wien

Schlagworte:

Entscheidung:
09.10.2013

Norm:
§ 16 MRG

Kategorie: