zurück
RECHTSPRECHUNG
Abschlag bei Küche ohne Lichtzufuhr:
Verfügt eine Küche über keine eigene Lichtzufuhr über ein Fenster, ist die Belichtungs- und Belüftungssituation mit jener einer Gangküche gleichzusetzen, wofür jedenfalls ein Abschlag von 2,5 % gerechtfertigt erscheint.
- Gericht:
- LGZ Wien
- Schlagworte:
- Zu- und Abschläge
- Entscheidung:
- 09.10.2013
- Norm:
- § 16 MRG
- Kategorie: