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RECHTSPRECHUNG
Abschlag für „Lage über unbeheizten Flächen“:
(MietSlg LII/36) Ein Abschlag wegen „Lage über unbeheizten Flächen“, die nach allgemeiner Lebenserfahrung zweifelsohne wertmindernd ist, ist zulässig.
- Gericht:
- LGZ Wien
- Geschäftszahl:
- 41 R 124/00i
- Schlagworte:
- Zu- und Abschläge
- Entscheidung:
- 08.08.2000
- Norm:
- § 5 WEG 1975
- Kategorie: