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RECHTSPRECHUNG


Abschlag für „Lage über unbeheizten Flächen“:


(MietSlg LII/36) Ein Abschlag wegen „Lage über unbeheizten Flächen“, die nach allgemeiner Lebenserfahrung zweifelsohne wertmindernd ist, ist zulässig.


Gericht:
LGZ Wien

Geschäftszahl:
41 R 124/00i

Schlagworte:

Entscheidung:
08.08.2000

Norm:
§ 5 WEG 1975

Kategorie: