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RECHTSPRECHUNG


Amtliche Kaufpreissammlungen müssen nicht vollständig sein, sondern nur einen repräsentativen Querschnitt der Verkäufe bieten


Auf die Vollständigkeit der amtlichen Kaufpreissammlung kommt es nicht an. Entscheidend ist vielmehr, dass daraus ein (repräsentativer) Querschnitt der im fraglichen Gebiet getätigten Verkäufe hervorgeht.v


Gericht:
VwGH

Geschäftszahl:
97/14/0034

Schlagworte:

Entscheidung:
19.03.2002

Norm:
BAO §184 Abs1;
EStG 1972 §24

Kategorie:


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