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RECHTSPRECHUNG


Auch wenn nicht alle wesentlichen preisbestimmenden Merkmale übereinstimmen, kann eine zuverlässige Wertableitung aus Vergleichspreisen möglich sein


Zulässige Vergleichspreise gemäß § 10 Abs 2 BewG liegen auch dann vor, wenn, obwohl eine Übereinstimmung zwischen dem zu bewertenden Grundstück und dem Vergleichsgrundstück nicht hinsichtlich aller wesentlichen preisbestimmenden Merkmale (es sind dies insbesondere Größe, Form, Lage und Beschaffenheit der Grundstücke) besteht, immerhin noch eine zuverlässige Wertableitung aus den Vergleichspreisen möglich ist


Gericht:
VwGH

Geschäftszahl:
90/15/0155

Schlagworte:

Entscheidung:
17.02.1992

Norm:
BewG 1955 §10 Abs2;
BewG 1955 §53 Abs2;
BewG 1955 §55 Abs1

Kategorie:


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