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RECHTSPRECHUNG
Auch wenn nicht alle wesentlichen preisbestimmenden Merkmale übereinstimmen, kann eine zuverlässige Wertableitung aus Vergleichspreisen möglich sein
Zulässige Vergleichspreise gemäß § 10 Abs 2 BewG liegen auch dann vor, wenn, obwohl eine Übereinstimmung zwischen dem zu bewertenden Grundstück und dem Vergleichsgrundstück nicht hinsichtlich aller wesentlichen preisbestimmenden Merkmale (es sind dies insbesondere Größe, Form, Lage und Beschaffenheit der Grundstücke) besteht, immerhin noch eine zuverlässige Wertableitung aus den Vergleichspreisen möglich ist
- Gericht:
- VwGH
- Geschäftszahl:
- 90/15/0155
- Schlagworte:
- Immobilienbewertung im Steuerrecht
- Entscheidung:
- 17.02.1992
- Norm:
- BewG 1955 §10 Abs2;
BewG 1955 §53 Abs2;
BewG 1955 §55 Abs1
- Kategorie:
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