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RECHTSPRECHUNG


Bei Aufteilung des Gesamtkaufpreises nach objektiven Maßstäben ist stets zu schätzen


Im Falle der Veräußerung eines zu gewerblichen Zwecken genutzten Grundstückes im Rahmen einer Betriebsveräußerung ist stets dann zu schätzen, wenn die Aufteilung des Gesamtkaufpreises auf Grund und Boden einerseits und Gebäude sowie objektiver Maßstäbe vorgenommen worden ist


Gericht:
VwGH

Geschäftszahl:
86/14/0195

Schlagworte:

Entscheidung:
30.06.1987

Norm:
EStG 1972 §24 Abs2

Kategorie:


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