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RECHTSPRECHUNG
Bei Aufteilung des Gesamtkaufpreises nach objektiven Maßstäben ist stets zu schätzen
Im Falle der Veräußerung eines zu gewerblichen Zwecken genutzten Grundstückes im Rahmen einer Betriebsveräußerung ist stets dann zu schätzen, wenn die Aufteilung des Gesamtkaufpreises auf Grund und Boden einerseits und Gebäude sowie objektiver Maßstäbe vorgenommen worden ist
- Gericht:
- VwGH
- Geschäftszahl:
- 86/14/0195
- Schlagworte:
- Immobilienbewertung im Steuerrecht
- Entscheidung:
- 30.06.1987
- Norm:
- EStG 1972 §24 Abs2
- Kategorie:
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