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RECHTSPRECHUNG
Bei Jahrhundertwendehäusern ist der 20- bis 30fache Ertrag an Friedensmiete abzüglich 20-30% der Verkehrswert
Die fiktiven Anschaffungskosten können nur im Schätzungsweg ermittelt werden. Liegen keine besonderen Umstände vor, so wird man bei den in Wien um die Jahrhundertwende erbauten Häusern,die hinsichtlich der Mietzinsbildung dem Mietengesetz unterliegen, den 20 bis 30fachen Ertrag an Friedensmiete als Verkehrswert ansehen können. Vom Ergebnis wird ein 20 bis 30%iger Abschlag im allgemeinen zutreffen. Die Gesamtnutzungsdauer beträgt bei solchen Häusern im Regelfall 100 bis 120 Jahre. (hier: Besondere Erträge für Vermietung von Reklameflächen sind dabei zu berücksichtigen)
- Gericht:
- VwGH
- Geschäftszahl:
- 1411/74
- Schlagworte:
- Immobilienbewertung im Steuerrecht
- Entscheidung:
- 29.10.1974
- Norm:
- EStG 1967 §9 Abs1 Z6
- Kategorie:
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