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RECHTSPRECHUNG
Berücksichtigung von Lärm durch Autoreparaturwerkstätte im Hof:
Auch Lärm aus anderen Mietobjekten ist bei der Ausmittlung des Richtwertmietzinses zu berücksichtigen. Hier: Lärm einer Autoreparaturwerkstätte im Hof.
- Gericht:
- LGZ Wien
- Geschäftszahl:
- 41 R 98/02v
- Schlagworte:
- Zu- und Abschläge
- Entscheidung:
- 23.07.2002
- Norm:
- § 16 MRG
- Kategorie: