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RECHTSPRECHUNG


Berücksichtigung von Lärm durch Autoreparaturwerkstätte im Hof:


Auch Lärm aus anderen Mietobjekten ist bei der Ausmittlung des Richtwertmietzinses zu berücksichtigen. Hier: Lärm einer Autoreparaturwerkstätte im Hof.


Gericht:
LGZ Wien

Geschäftszahl:
41 R 98/02v

Schlagworte:

Entscheidung:
23.07.2002

Norm:
§ 16 MRG

Kategorie: