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RECHTSPRECHUNG


Bis zu 10 % Zuschlag für Balkon, zusätzlicher Zuschlag und signifikanter Vorteil auch durch kleinen schattigen Eigengarten als Folge der globalen Erwärmung:


 (MietSlg 63.305) Alleine das Vorhandensein eines großen Balkons rechtfertigt einen Zuschlag bis 10 % (vgl die Beiratsempfehlungen für Wien zu § 16 Abs 2 Z 1 MRG, Punkt 4.1.). Darüber hinaus darf der 52 m² große Eigengarten nicht unberücksichtigt bleiben, nur weil er durch die Bäume der umliegenden Liegenschaften und der nordöstlichen Situierung im Sommer und Herbst schattig ist. Gerade schattenspendende Bäume erweisen sich an den in den letzten Jahren auf Grund der Erderwärmung immer häufigeren „Tropentagen“ (Temperaturen über 30 Grad) als Vorteil und nicht als Nachteil. Darüber hinaus gewährt ein vorhandener Eigengarten Familien mit Kleinkindern die Möglichkeit, den Kindern den Aufenthalt im Freien zu ermöglichen, ohne, wie dies auf vielen öffentlichen Spielplätzen immer noch der Fall ist, permanent darauf achten zu müssen, dass die Kinder nicht in Hundeexkremente treten oder mit solchen spielen. Auch die Möglichkeit, im Garten einen Tisch mit Sesseln aufzustellen und mehr Platz im Freien zur Verfügung zu haben als auf einem Balkon, stellt einen Vorteil gegenüber Wohnungen dar, die einen solchen Eigengarten nicht aufweisen. Für einen großen Balkon samt Eigengarten im Ausmaß von 52 m2 ist daher ein Zuschlag von 18 bis 20 % gerechtfertigt.


Gericht:
LGZ Wien

Schlagworte:

Entscheidung:
12.01.2011

Norm:
§ 16 MRG

Kategorie: