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RECHTSPRECHUNG
Die Abgabenbehörde kann fiktive Anschaffungskosten auch anders als durch Verkehrswertgutachten ermitteln
Es besteht keine Verpflichtung der Abgabenbehörde, die Ergebnisse eines Schätzungsgutachtens über den Verkehrswert des Gebäudes zu übernehmen, weil es ihr nicht versagt ist, die fiktiven Anschaffungskosten auf andere geeignete Weise zu ermitteln
- Gericht:
- VwGH
- Geschäftszahl:
- 92/15/0079
- Schlagworte:
- Immobilienbewertung im Steuerrecht
- Entscheidung:
- 21.10.1993
- Norm:
- EStG 1972 §16 Abs1 Z8 litb
- Kategorie:
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