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RECHTSPRECHUNG


Die Abgabenbehörde kann fiktive Anschaffungskosten auch anders als durch Verkehrswertgutachten ermitteln


Es besteht keine Verpflichtung der Abgabenbehörde, die Ergebnisse eines Schätzungsgutachtens über den Verkehrswert des Gebäudes zu übernehmen, weil es ihr nicht versagt ist, die fiktiven Anschaffungskosten auf andere geeignete Weise zu ermitteln


Gericht:
VwGH

Geschäftszahl:
92/15/0079

Schlagworte:

Entscheidung:
21.10.1993

Norm:
EStG 1972 §16 Abs1 Z8 litb

Kategorie:


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