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RECHTSPRECHUNG
Die Schätzung des Grundanteils einer bebauten Liegenschaft erfolgt anhand anschaffungsnaher Veräußerungen vergleichbarer Grundstücke
Im Falle der Anschaffung einer bebauten Liegenschaft sind die Anschaffungskosten unter Beachtung der Grundsätze des § 184 BAO auf Grund und Boden einerseits und Gebäude andererseits aufzuteilen. Die Schätzung des Grundanteils wird regelmäßig unter Bedachtnahme auf anschaffungsnahe Veräußerungen vergleichbarer Grundstücke erfolgen.
- Gericht:
- VwGH
- Geschäftszahl:
- 92/13/0271
- Schlagworte:
- Immobilienbewertung im Steuerrecht
- Entscheidung:
- 15.03.1995
- Kategorie:
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