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RECHTSPRECHUNG


Die Schätzung des Grundanteils einer bebauten Liegenschaft erfolgt anhand anschaffungsnaher Veräußerungen vergleichbarer Grundstücke


Im Falle der Anschaffung einer bebauten Liegenschaft sind die Anschaffungskosten unter Beachtung der Grundsätze des § 184 BAO auf Grund und Boden einerseits und Gebäude andererseits aufzuteilen. Die Schätzung des Grundanteils wird regelmäßig unter Bedachtnahme auf anschaffungsnahe Veräußerungen vergleichbarer Grundstücke erfolgen.


Gericht:
VwGH

Geschäftszahl:
92/13/0271

Schlagworte:

Entscheidung:
15.03.1995

Kategorie:


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