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RECHTSPRECHUNG
Differenzrechnung entspricht nicht den Wertverhältnissen
Eine Differenzrechnung, bei welcher der Wert des Bodens vom Gesamtkaufpreis in Abzug gebracht wird, führt in der Regel nicht zu einer, den Wertverhältnissen entsprechenden Aufteilung der Anschaffungskosten einer bebauten Liegenschaft
- Gericht:
- VwGH
- Geschäftszahl:
- 96/15/0086
- Schlagworte:
- Immobilienbewertung im Steuerrecht
- Entscheidung:
- 20.02.1998
- Norm:
- EStG 1988 §28 Abs1 Z1;
EStG 1988 §4 Abs1;
EStG 1988 §5;
EStG 1988 §6; - Kategorie:
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